Die Einschaltung Dritter in die Aufgabenerfüllung nach dem Arbeitsentwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz journal article Juliane Hilf Und Matthias Schleifenbaum Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 9 (2010), Issue 3, Page 6 I. Einleitung Am 10.03.2010 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) der Öffentlichkeit den Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (AE-KrWG)1 vorgestellt. Darin werden auch die Regelungen zur Einschaltung Dritter in die Aufgabenerfüllung i.S.v. §§ 16–18 KrW-/AbfG neu gefasst. Die bisherige Bedeutung der §§ 16–18 KrW-/AbfG für die Praxis ist höchst unterschiedlich. §
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch