Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch unzuständige Behörde Journal Artikel Niklas Schulte Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 12 (2013), Ausgabe 5, Seite 238 - 242 Anmerkung zum Beschluss des OVG NRW vom 27.5.2013 – 8 B 128/13 I. Einleitung Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Beschwerdeverfahren über die Frage entschieden, welche Umweltschutzbehörde sachlich für den Vollzug und die Vollstreckung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig war. Streitentscheidende Normen für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit waren die Vorschriften
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch