Abfallwirtschaftlich relevante Aspekte der europäischen Verordnung über persistente organische Schadstoffe Journal Artikel Ariane Blaschey Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 16 (2017), Ausgabe 3, Seite 155 - 161 In der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-VO) sind derzeit 25 persistente organische Schadstoffe (POPs) benannt, die eine sehr hohe Gesundheits- und Umweltrelevanz haben. Die Verordnung bestimmt, dass Abfälle, die diese Schadstoffe in definierter Höhe aufweisen, so entsorgt werden müssen, dass die POPs zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Der Erkennung dieser POP-haltigen Abfälle muss künftig mehr Augenmerk gewidmet werden als bislang, damit die Schadstoffe so vollständig wie möglich aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Um ausreichende Entsorgungssicherheit zu haben, sind die internationalen Prozesse, in denen die POPs identifiziert werden, mittel- und langfristig durch alle Abfallwirtschaftsbeteiligten zu beobachten.
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch