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Beihilferechtliche Betrachtung kommunaler Abfallentsorgungszweckverbände journal article

Zweckverbandsumlage als Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV

Lorenz Frank, Mario Kreutzer

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 3, Page 145 - 154

Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Zweckverband Tierkörperbeseitigung (EuGH, Urteil vom 18.2.2016 – C-446/14 P) wird zum Anlass genommen, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um auch künftig Finanzierungen von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft auf einer eindeutig beihilferechtskonformen Grundlage zu organisieren. Denn wie am Beispiel der Verbandsumlage des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung aufzuzeigen sein wird, kann ein Verstoß gegen das EU-Beihilferecht (Art. 107–108 AEUV) die Existenzgrundlage einer derartigen Organisation bedrohen. Nach der Skizzierung des unionsrechtlichen Regelungsgehalts des Beihilfeverbots gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV (II.) werden die Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Beihilfegewährung aufgezeigt (III.), um am Praxisbeispiel der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Abfallentsorgung durch umlagefinanzierte Zweckverbände (IV.) schlussendlich Handlungsempfehlungen bereitzustellen (V.).


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