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Der “Ökologieeinwand” im Falle der grenzüberschreitenden Abfallv

Dr. Olaf Kropp und Christian von der Lühe


den Staates einen besonderen Vorteil erlangt38. Nicht darunter fallen nach Ansicht des EuGH Vorschriften, die Mindestqualitätsanforderungen für die Herstellung von Produkten enthalten, ohne zwischen für den Binnenmarkt und für den Export bestimmten Produkten zu unterscheiden39. Wenn man, wie es in der Konsequenz des Wallonien-Urteils liegt, Abfälle auch insoweit Produkten mit positivem Geldwert gleichstellt, wird man die Getrennthaltungspflichten als „Qualitäts

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(e.g. A | 000123 | 01)

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