- Volume 2 (2003), Issue 5
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I. Einleitung Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts vom 27. Januar 2003 steht den Kommunen in Niedersachsen – wie schon zuvor in den Ländern Bayern1, Rheinland-Pfalz2, Nordrhein-Westfalen3 und Sachsen- Anhalt4 – die Anstalt des öffentlichen Rechts (im Folgenden AöR) als zusätzliche Rechtsform kommunaler Betätigung zur Verfügung. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre in den anderen Ländern gezeigt haben, ist das