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Schranken privilegierter kommunaler Betätigung nach § 107 Abs. 2 GO NW

Stefan Gesterkamp


I. Einleitung Auf dem Markt der Abfallentsorgung betätigen sich neben privaten Entsorgungsunternehmen in erheblichem Umfang auch Unternehmen, die in unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Trägerschaft stehen. Dabei stehen sich private und kommunale Entsorgungsunternehmen in offenbar zunehmendem Maße als Wettbewerber auf dem Markt gegenüber. Dieser Wettbewerb um Aufträge zwischen kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmern hat in jüngerer Zeit v

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(e.g. A | 000123 | 01)

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