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Die hessische Gemeindeordnung – Rechtsschutz für Unternehmen gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

Matthias Schneider Und Sascha Häfner


I. Einführung Die neue hessische Gemeindeordnung (HGO) bietet insbesondere auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand substanzielle und weit reichende Änderungen (§§ 121 ff. HGO), die private Unternehmen besser vor wirtschaftlicher Konkurrenz durch die öffentliche Hand schützen. Mit § 121 Abs. 1 Nr. 3 HGO wurde eine echte Subsidiaritätsklausel geschaffen, die zuvor – auch nach dem Willen des Gesetzgebers – abgelehnt wurde. Na

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(e.g. A | 000123 | 01)

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