- Volume 6 (2007), Issue 2
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I. Freistellung von Beihilfen für gemeinwohlbezogene Dienstleistungen 1. Relevanz Beim letzten Abfallrechtskolloquium ging es um die Ausklammerung von Unterstützungsleistungen an Abfallunternehmen etwa zur besseren Erfüllung der TASi-Standards aus dem Beihilfebegriff nach der Altmark-Rechtsprechung des EuGH.1 Jedoch erfüllen viele solche Leistungen die darin aufgestellten Bedingungen nicht, dass nämlich – das begünstigte Unternehmen mit der Erfüllung