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Dauerbrenner Beihilfe- und Vergaberecht

Walter Frenz


I. Freistellung von Beihilfen für gemeinwohlbezogene Dienstleistungen 1. Relevanz Beim letzten Abfallrechtskolloquium ging es um die Ausklammerung von Unterstützungsleistungen an Abfallunternehmen etwa zur besseren Erfüllung der TASi-Standards aus dem Beihilfebegriff nach der Altmark-Rechtsprechung des EuGH.1 Jedoch erfüllen viele solche Leistungen die darin aufgestellten Bedingungen nicht, dass nämlich – das begünstigte Unternehmen mit der Erfüllung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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