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Die Verfassungsmäßigkeit der 5. Verpackungsnovelle

Walter Frenz


I. Systemwechsel Die 5. Verpackungsnovelle1 zielt auf einen tiefgreifenden Systemwechsel. Bislang steht jedenfalls formal die Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 1 VerpackV an erster Stelle. Diese kann durch Anschluss an ein Ersatzsystem substituiert werden. Damit handelt es sich trotz des staatlichen Anstoßes und Rahmens2 immer noch um eine unternehmerische Lösung.3 Nunmehr soll an erster Stelle die Verpf

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(e.g. A | 000123 | 01)

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