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Anforderungen an die Umsetzung der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht aus Landessicht

Thomas Buch


I. Zusammenfassung der wesentlichen Regelungen Die wesentlichen Neuerungen der Abfallrahmenrichtlinie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Es wird in Art. 4 eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. In Art. 3 erhalten u.a. die Begriffe Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, stoffliche Verwertung (Recycling), sonstige, z.B. energetische Verwertung und Beseitigung von Abfällen ebenso eine eigene Definition, wie gefährliche und biologisch ab

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(e.g. A | 000123 | 01)

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