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Neuabgrenzung von Verwertung und Beseitigung

Olaf Kropp


I. Einführung Am 12.12.2008 ist die neue AbfRL1 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 12.12.2010 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Hierzu liegt ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 23.2.2010 für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor. Kernstück des Entwurfs ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches einerseits die bewährten Strukturen und Elemente

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(e.g. A | 000123 | 01)

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