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Adressaten deponierechtlicher Pflichten

Jens Tobias Gruber


I. Einführung Spezielle öffentlich-rechtliche Pflichten im Hinblick auf Deponien sind gemäß §§ 30 ff. des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)1, gemäß der u.a. aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Deponieverordnung (DepV)2 und gemäß den Zulassungsbescheiden für Deponien3geregelt. Abgesehen von den Anforderungen an die zuständigen Behörden und von den Duldungspflichten bezüglich Standorterkundungen für Deponien, die § 30 KrW-/AbfG den Grun

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(e.g. A | 000123 | 01)

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