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Europarechtliche Bewertung der Neuregelung des Rechts der gewerblichen Sammlung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Holger Thärichen


I. Einleitung Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz1 ist zum 1.6.2012 in Kraft getreten. Vorausgegangen ist ein lange und intensiv geführter Streit über die Überlassungspflicht für Haushalts abfälle und insbesondere über die „gewerbliche Sammlung“.2 Im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für einen Kompromiss entschieden, der in der Ausweitung des Sammlungsbegriffs durch § 3 Abs. 18 KrWG einerseits und in der Begrenzung gewerblicher Sammlungen durch die Le

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(e.g. A | 000123 | 01)

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