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Aktuelle Rechtsprechung zur Überlassungspflicht von Krankenhausabfällen

Holger Thärichen


I. Einleitung Die Frage, ob krankenhausspezifische Abfälle aus der Gruppe 18 01 – Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen – der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 17 Abs. 1 S. 2 KrWG unterfallen, beschäftigt zunehmenddieVerwaltungsgerichte. Dabei zeigt sich, dass die Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur

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(e.g. A | 000123 | 01)

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