- Jahrgang 14 (2015), Ausgabe 1
- Vol. 14 (2015), Nr. 1
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- Seiten 29 - 31
- pp. 29 - 31
Interkommunale Zusammenarbeit bis zur Vergaberechtsreform unzulässig?
Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 3.12.2014 – Verg 8/14
Vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts nicht umfasst ist unter bestimmten Voraussetzungen die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei handelt es sich bislang ausschließlich um Richterrecht. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die Richtlinie 2014/24/EU angehalten, bis zum 18.4.2016 die interkommunale Zusammenarbeit im nationalen Recht zu regeln. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt eine interkommunale Kooperation zulässig ist.