Interkommunale Zusammenarbeit bis zur Vergaberechtsreform unzulässig? journal article Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 3.12.2014 – Verg 8/14 Dominik R. Lück Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 14 (2015), Issue 1, Page 29 - 31 Vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts nicht umfasst ist unter bestimmten Voraussetzungen die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei handelt es sich bislang ausschließlich um Richterrecht. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die Richtlinie 2014/24/EU angehalten, bis zum 18.4.2016 die interkommunale Zusammenarbeit im nationalen Recht zu regeln. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt eine interkommunale Kooperation zulässig ist.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer