- Jahrgang 15 (2016), Ausgabe 4
- Vol. 15 (2016), Nr. 4
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- Seiten 192 - 195
- pp. 192 - 195
Inverkehrbringen, Lieferketten und abfallrechtliche Produktverantwortung
Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 30.9.2015 – 7 C 11.14
Zahlreiche Rechtspflichten hängen im Bereich der abfallrechtlichen Produktverantwortung an dem Begriff des Inverkehrbringens. Insbesondere innerhalb von Lieferketten kann die notwendige Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem ein Erzeugnis als in Verkehr gebracht gilt und damit die Zuordnung der jeweiligen Pflichten, mit Auslegungsschwierigkeiten verbunden sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit einem Revisionsverfahren zur Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen Stellung genommen, welches Verständnis dem Begriff des Inverkehrbringens im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht allgemein zugrunde liegen soll.