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Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf eigenen Flächen journal article

Herausforderungen zwischen steigendem Deponiebedarf und erweiterten Klagerechten der Umweltverbände

Andrea Versteyl, Moritz Grunow

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 17 (2018), Issue 1, Page 25 - 31

Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 über eine Umweltverbandsklage gegen ein Deponievorhaben im Norden Niedersachsens ist unter anderem deshalb von besonderem Interesse, weil sie zu den ersten gehört, die bereits nach der sog. „großen Novelle“ des UmwRG vom Sommer 2017 und der letzten Ausweitung der Rügerechte von anerkannten Umweltvereinigungen bei Klagen gegen umweltrelevante Großvorhaben ergangen ist. Das Urteil wurde wegen seiner Relevanz bereits in der Ausgabe Nr. 6/2017 der AbfallR besprochen. Der vorliegende Beitrag beinhaltet insbesondere ergänzende Überlegungen zur Prüfung von Standortalternativen in solchen Fällen, in denen der Vorhabeträger über die Flächen verfügt.



Recycling von HBCD-haltigen Dämmstoffen als Entsorgungsoption im Sinne der „Circular Economy“ journal article

Nicole Kambeck, Moritz Grunow

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 17 (2018), Issue 6, Page 289 - 292

Im Gegensatz zu den derzeit üblichen Entsorgungsoptionen, insbesondere der energetischen Verwertung, könnte ein Recycling von Polystyrolschaumstoff-Abfällen aus Dach- und Fassadendämmungen weitgehend geschlossene Materialkreisläufe im Sinne der „Circular Economy“ ermöglichen. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte des Stoff- und Abfallrechts im Hinblick auf solche Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD beaufschlagt sind.


Rechtliche Rahmenbedingungen beim Rückbau kerntechnischer Anlagen journal article

Bergversatz als langzeitsichere Alternative zur Deponierung von „Stilllegungsabfällen“

Andrea Versteyl, Moritz Grunow

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 17 (2018), Issue 5, Page 237 - 243

Mit dem beschlossenen sukzessiven Abbau der Kernkraftwerke zeigen sich bereits jetzt Entsorgungsengpässe für die Abbruchmassen und generelle Akzeptanzdefizite in der Bevölkerung und Politik. Der überwiegende Teil dieser Abfälle ist aus radiologischer Sicht unbedenklich und kann, vorbehaltlich einer Freigabe (sog. „Freimessung“) gemäß der Strahlenschutzverordnung, nach den Vorgaben des Abfallrechts entsorgt werden. Als gängige, im Atom- und Strahlenschutzrecht angelegte, Entsorgungsoptionen für eingeschränkt freigegebene Abfälle kommen die Deponierung (übertägig und ggf. untertägig) und die Verbrennung infrage. Der Beitrag zeigt auf, dass auch der Bergversatz eine langzeitsichere und gegenüber der Deponierung gleichwertige Entsorgung gewährleistet.


Aktuelle Rechtsprechung zu Deponievorhaben journal article

Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 („Deponie Haaßel“)

Moritz Grunow, Gregor Franßen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 6, Page 324 - 328

Deponien stoßen trotz ihrer Bedeutung für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft auf Akzeptanzprobleme in Öffentlichkeit und Lokalpolitik. Klagen gegen Deponievorhaben sind keine Seltenheit. Dazu gehören auch Rechtsbehelfe, die Umwelt- und Naturschutzverbände gegen Deponien richten. Eine derartige Klage stoppte im Sommer 2017 die Errichtung einer neuen Deponie für Bau- und Abbruchabfälle im niedersächsischen Landkreis Rotenburg.


Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen journal article

Moritz Grunow, Gregor Franßen

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 2, Page 101 - 109

Wohin mit Dach- und Gebäudedämmung aus Styropor, nachdem sie ausgedient hat? Eine Beantwortung dieser Frage führte ab Spätsommer 2016 zu Problemen, wenn die Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) behandelt wurden. Denn infolge einer geänderten abfallrechtlichen Einstufung als gefährlicher Abfall konnten Betroffene, die HBCD-haltige Dämmplatten abgeben wollten, plötzlich nicht mehr die gewohnten Entsorgungswege nutzen. Ein akuter Entsorgungsnotstand zeichnete sich ab und der Gesetzgeber ruderte zurück – zumindest teilweise. Bis 31.12.2017 ist die Einstufung als gefährlicher Abfall vorübergehend ausgesetzt. Bis dahin sind jene Rechtsfragen zu lösen, die in den zurückliegenden Monaten rund um die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten für Unsicherheit gesorgt haben.


EuGH bestätigt Geltung der WEEE-Richtlinie für elektrische Gebäudeausrüstung journal article

Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.7.2015 – Rs.C-369/14 („Torantriebe“)

Moritz Grunow, Katerina-Maria Pohar

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 15 (2016), Issue 1, Page 51 - 56

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals zu dem sachlichen Geltungsbereich der Elektro-Altgeräte-Richtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) Stellung genommen, die hierzulande durch das kürzlich novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt wird. Anlass war die Vorlage eines deutschen Zivilgerichts, das in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Herstellern von elektrischen Garagentorantrieben über den Weg der Vorabentscheidung die Klärung der Frage ersuchte, ob derartige Produkte unter die WEEE-Richtlinie fallen oder nicht. Wesentliche Aussagen, die der EuGH hierzu in seiner Entscheidung vom 16.7.2015 trifft, können für elektrische Gebäudeausrüstung insgesamt Geltung beanspruchen.


Inverkehrbringen, Lieferketten und abfallrechtliche Produktverantwortung journal article

Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 30.9.2015 – 7 C 11.14

Moritz Grunow

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 15 (2016), Issue 4, Page 192 - 195

Zahlreiche Rechtspflichten hängen im Bereich der abfallrechtlichen Produktverantwortung an dem Begriff des Inverkehrbringens. Insbesondere innerhalb von Lieferketten kann die notwendige Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem ein Erzeugnis als in Verkehr gebracht gilt und damit die Zuordnung der jeweiligen Pflichten, mit Auslegungsschwierigkeiten verbunden sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit einem Revisionsverfahren zur Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen Stellung genommen, welches Verständnis dem Begriff des Inverkehrbringens im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht allgemein zugrunde liegen soll.


Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten journal article

Eine praxisbezogene Darstellung von Modellen und Voraussetzungen de lege lata et ferenda

Gregor Franßen, Moritz Grunow

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 14 (2015), Issue 3, Page 102 - 112

Als bereichsspezifische Regelung zur Konkretisierung der abfallrechtlichen Produktverantwortung setzt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in vielem nur einen regulatorischen Rahmen und überlässt den Verantwortlichen die Wahl, wie sie die gesetzlichen Zielvorgaben erfüllen. Im Bereich der Erfassung, also der Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten eröffnen sich den Akteuren gleich mehrere normativ angelegte Handlungsoptionen. Das Optionsrecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist dabei vermutlich am bekanntesten. Auch der Wirtschaft stehen indes Optionsspielräume zur Verfügung. Vorneweg der freiwilligen Eigenrücknahme durch Hersteller, aber auch durch Vertreiber, kommt eine praktische Bedeutung zu, die manchmal unterschätzt wird. Auch die über Vertragsgestaltung gesetzlich zulässige Zuweisung von Entsorgungslasten im gewerblichen Bereich ist ein regelmäßig angewandtes Instrument.


Standortbezogene Rechtsfragen bei der Zulassung von Deponievorhaben auf neuen Flächen – Teil 1 journal article

Gregor Franßen, Moritz Grunow

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 14 (2015), Issue 5, Page 241 - 249

Deponien haben in der abfallpolitischen Diskussion seit langer Zeit keine Konjunktur. Ein politisch weitaus attraktiveres Thema sind z.B. „Zero Waste“-Konzepte und die Förderung der Recyclingbemühungen zur Herstellung einer wirklichen Kreislaufwirtschaft. Dennoch sind Deponien ein unverzichtbares Element der Abfallwirtschaft – und bleiben es auf absehbare Zeit, wie sich an der aktuellen Knappheit von Deponiekapazitäten zeigt. Der Gesetzgeber trägt der Bedeutung von Deponien Rechnung, indem er die Verwirklichung von Deponievorhaben im allgemeinen Planungsrecht teilweise privilegiert und darüber hinaus spezielle abfallrechtliche Planungsinstrumente vorsieht. Doch diese werden nicht genutzt. Daher sind Deponievorhaben auf neuen Flächen mit vielerlei planungsrechtlichen und anderen standortbezogenen Schwierigkeiten konfrontiert, die hier in einem auf zwei Teile angelegten Beitrag näher betrachtet werden.