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Diskussion zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag 2017 ∙ Die neue Gewerbeabfallverordnung bietet Chancen für das Recycling in Deutschland

Jens Loschwitz
Keywords: Gewerbeabfallverordnung, Standortfrage, Getrennthaltung, Getrenntsammlungsquote, Pflichtrestmülltonne


Die neue Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (novellierte Gewerbeabfallverordnung; nachfolgend: „GewAbfV 2017“) ist eine Chance für den Industriestandort Deutschland. Schon die gewählte Bezeichnung der Verordnung steht für einen Paradigmenwechsel. Die vorangehende – noch bis zum Sommer gültige Fassung – ist eine Verordnung „über die Entsorgung“ von gewerblichen Siedlungsabfällen (nachfolgend: „GewAbfV 2002“). Die neue Formulierung „Bewirtschaftung“ steht für den großen Schritt des Verordnungsgebers in Richtung Kreislaufwirtschaft. Ähnlich wie das heutige Kreislaufwirtschaftsgesetz, dessen Vorvorgänger in den 80er-Jahren noch als Abfallgesetz vornehmlich ebenso die „Entsorgung von Abfällen“ im Blick hatte, ist nun die Gewerbeabfallverordnung – wenn auch mit größerer Verspätung – Teil der legislativen Recyclingfamilie.

Justitiar des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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