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Diskussion zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag 2017 ∙ Die neue Gewerbeabfallverordnung bietet Chancen für das Recycling in Deutschland journal article

Jens Loschwitz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 4, Page 227 - 230

Die neue Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (novellierte Gewerbeabfallverordnung; nachfolgend: „GewAbfV 2017“) ist eine Chance für den Industriestandort Deutschland. Schon die gewählte Bezeichnung der Verordnung steht für einen Paradigmenwechsel. Die vorangehende – noch bis zum Sommer gültige Fassung – ist eine Verordnung „über die Entsorgung“ von gewerblichen Siedlungsabfällen (nachfolgend: „GewAbfV 2002“). Die neue Formulierung „Bewirtschaftung“ steht für den großen Schritt des Verordnungsgebers in Richtung Kreislaufwirtschaft. Ähnlich wie das heutige Kreislaufwirtschaftsgesetz, dessen Vorvorgänger in den 80er-Jahren noch als Abfallgesetz vornehmlich ebenso die „Entsorgung von Abfällen“ im Blick hatte, ist nun die Gewerbeabfallverordnung – wenn auch mit größerer Verspätung – Teil der legislativen Recyclingfamilie.


Diskussion zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung auf dem Düsseldorfer Abfallrechtstag 2017 ∙ Die neue Gewerbeabfallverordnung – Start am 1.August 2017 journal article

Jean Doumet

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 4, Page 224 - 225

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird in ihren wesentlichen Bestandteilen am 1. August 2017 in Kraft treten. Die novellierte Verordnung schafft ein in sich schlüssiges und stringentes System zur Getrenntsammlung und Verwertung von gewerblichen Abfällen. Damit der in der Verordnung angelegte Gedanke der Kreislaufwirtschaft auch tatsächlich zum Tragen kommt, müssen die neuen Vorschriften allerdings von den Betrieben „gelebt“ und von den zuständigen Behörden „vollzogen“ werden. Dieser Beitrag konzentriert sich daher auf die aus Sicht des Bundesumweltministeriums anstehenden nächsten Umsetzungsschritte und zeigt erste aus der neuen Verordnung resultierende Fragestellungen auf.


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