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Steuerliche Aspekte bei der Vernichtung neuwertiger Erzeugnisse

Jan Vogelsang


Im Zuge der Diskussion um die Vernichtung neuwertiger Erzeugnisse, die den Gesetzgeber zur Einführung einer Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz veranlasst hat, wird regelmäßig eingewandt, dass es steuerlich günstiger sei, Erzeugnisse zu vernichten als sie zu spenden. Zutreffend ist, dass Sachspenden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, während bei ihrer Vernichtung der gesamte Vorgang umsatzsteuerlich neutral bleibt. Das wirft die Frage auf, ob unter Berücksichtigung der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Änderung der Verwaltungspraxis Abhilfe schaffen könnte. Dazu ist eine Gesetzesänderung möglicherweise gar nicht nötig. Stattdessen können auch auf Erlassebene (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) wirksame Änderungen vorgenommen werden.

Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Ratajczak und Partner (Dr. Chr. Tünnesen-Harmes) und promoviert im Kreislaufwirtschaftsrecht (Prof. Dr. Thomas Mann, Universität Göttingen).

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(e.g. A | 000123 | 01)

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