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Selbstreinigung im Vergaberecht

Jan Boris Ingerowski


Liegen gegen ein Unternehmen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vor, drohen dem Unternehmen ein Ausschluss vom Vergabeverfahren und eine eventuell mehrjährige Vergabesperre – mit ggf. erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gewährt das Vergaberecht einem solchermaßen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, Maßnahmen der „Selbstreinigung“ zu ergreifen, um dem drohenden Ausschluss entgegenzuwirken. Die Möglichkeit der Selbstreinigung wurde mit der EU-Vergabe­richtlinie 2014/24/EU erstmals europaweit geregelt und in Deutschland in § 125 GWB umgesetzt. Die Vorschrift regelt abschließend die Voraussetzungen für die Durchführung eines erfolgreichen unternehmensinternen Selbstreinigungsprozesses. Bereits zuvor hatten Rechtsprechung und Literatur die Selbstreinigung aber zu einem allgemein akzeptierten Instrument geformt und deren Grundlagen entwickelt. Auch die Entsorgungsbranche ist anlässlich des sog. LKW-Kartells, das zu mutmaßlich überhöhten Preisen für Entsorgungsfahrzeuge bestimmter Hersteller geführt hat, bereits von dem Thema Selbstreinigung betroffen worden.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Associated Partner in der Sozietät ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg (www.esche.de). Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Autor bei den Berliner Abfallrechtstagen 2021 gehalten hat.

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