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Dingliche Rechtslage und Pfandsystem bei Fahrzeug- und Antriebsbatterien – Teil 1

Zum Einfluss des Abfallrechts auf das Zivilrecht

Johannes Nowesky
Keywords: Batteriegesetz, Autobatterie, Eigentumsgestaltung


Das Abfallrecht, insbesondere das Batteriegesetz, trifft umfangreiche und mitunter sehr detaillierte Regelungen zum Lebenszyklus einer Batterie. Dieser Beitrag nimmt Fahrzeug- und Antriebsbatterien in den Blick und erörtert, inwiefern sich die abfallrechtlichen Regelungen auf die dingliche Rechtslage bei ebendiesen auswirken. Im Fokus der Betrachtungen stehen dabei die §§ 10 bis 13 des Batteriegesetzes. Auf die sich dabei herauskristallisierenden Erkenntnisse aufbauend wird sodann analysiert, aus welchen Gründen heraus es für Anbieter von Fahrzeug- und Antriebsbatterien sinnvoll sein kann, Eigentümer der Batterien zu bleiben, statt die Fahrzeug- und Antriebsbatterien – wie es derzeit gängige Praxis ist – gemeinsam mit dem Restfahrzeug an den Endkunden zu übereignen. Im Zuge dessen wird diskutiert, unter welchen Voraussetzungen es überhaupt möglich ist, für die Batterien eine vom Restfahrzeug losgelöste Eigentumsvereinbarung zu treffen. Insbesondere die Frage, ob Fahrzeug- und Antriebsbatterien als wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs i.S.v. § 93 BGB zu werten sind, ist hierbei von Bedeutung.

Der Autor ist Student der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth und studentische Hilfskraft am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Kahl, M.A.) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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