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Dingliche Rechtslage und Pfandsystem bei Fahrzeug- und Antriebsbatterien – Teil 1 journal article

Zum Einfluss des Abfallrechts auf das Zivilrecht

Johannes Nowesky

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 21 (2022), Issue 3, Page 166 - 174

Das Abfallrecht, insbesondere das Batteriegesetz, trifft umfangreiche und mitunter sehr detaillierte Regelungen zum Lebenszyklus einer Batterie. Dieser Beitrag nimmt Fahrzeug- und Antriebsbatterien in den Blick und erörtert, inwiefern sich die abfallrechtlichen Regelungen auf die dingliche Rechtslage bei ebendiesen auswirken. Im Fokus der Betrachtungen stehen dabei die §§ 10 bis 13 des Batteriegesetzes. Auf die sich dabei herauskristallisierenden Erkenntnisse aufbauend wird sodann analysiert, aus welchen Gründen heraus es für Anbieter von Fahrzeug- und Antriebsbatterien sinnvoll sein kann, Eigentümer der Batterien zu bleiben, statt die Fahrzeug- und Antriebsbatterien – wie es derzeit gängige Praxis ist – gemeinsam mit dem Restfahrzeug an den Endkunden zu übereignen. Im Zuge dessen wird diskutiert, unter welchen Voraussetzungen es überhaupt möglich ist, für die Batterien eine vom Restfahrzeug losgelöste Eigentumsvereinbarung zu treffen. Insbesondere die Frage, ob Fahrzeug- und Antriebsbatterien als wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs i.S.v. § 93 BGB zu werten sind, ist hierbei von Bedeutung.


Der Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes journal article

Rechtspolitische Anmerkungen zur Fortentwicklung der Batterierücknahme und -verwertung in Deutschland

Georgios Chryssos, Martin Dieckmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 19 (2020), Issue 2, Page 46 - 56

Das Bundesumweltministerium hat im Januar 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes vorgelegt, der noch nicht ressortabgestimmt ist, jedoch dem Vernehmen nach schon im Mai 2020 in einen Kabinettsbeschluss münden soll. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen würde die dringend notwendige Novelle des Batteriegesetzes einen wesentlich anderen Weg nehmen, als dies noch mit dem Arbeitsentwurf des Ministeriums vom Juni 2019 vorgesehen war. Der nachfolgende Beitrag setzt sich – aus der Perspektive des vormaligen Trägers des Gemeinsamen Rücknahmesystems – kritisch mit der Konzeption des Referentenentwurfes und dessen einzelnen Regelungsvorschlägen auseinander.

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