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Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel

Markus Ehrmann


Am 16.5.2023 ist die Richtlinie zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Herbst 2022 wurde in Deutschland das dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) zugrunde liegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert. Neben grundlegenden Änderungen der beiden Systeme ergeben sich besondere Änderungen für die Abfallverbrennung: Sie wird ab 2024 in das nEHS und grundsätzlich ab 2028 in das EU-EHS einbezogen. Daher sollen im Folgenden die beiden Systeme und deren wesentliche Änderungen sowie die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft vorgestellt werden.

Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der auf das Öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei Köchling & Krahnefeld in Hamburg, www.kk-rae.de , ehrmann@kk-rae.de. Die nachfolgenden Ausführungen sind auf dem Stand vom Mitte Mai 2023.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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