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Getrennte Sammlung von Textilabfällen gemäß § 20 Abs.2 S.1 Nr.6 KrWG

Rechtliche Anforderungen und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung in den Kommunen

Anke Wilden-Beck, Sarah Kind


Die getrennte Erfassung von Textilabfällen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. In Deutschland sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ab dem 1.1.2025 verpflichtet, Textilabfälle getrennt zu erfassen. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Anforderungen an eine getrennte Erfassung von Textilabfällen erläutert und die Möglichkeiten einer rechtssicheren organisatorischen Umsetzung der Getrennterfassung in den Kommunen – insbesondere mit Blick auf die konkurrierenden Tätigkeiten gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen – erörtert. Die Autorinnen kommen zu dem Ergebnis, dass der Entwurf einer allgemeingültigen Strategie als einer Art „Blaupause“ für die getrennte Erfassung von Textilabfällen nicht gelingen kann, weil die konkreten Gegebenheiten vor Ort immer in den Blick zu nehmen sind. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bei der Entscheidung für oder gegen die Erfassung von Alttextilien über Container-Systeme – sei es durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), von ihm beauftragte Dritte oder gewerbliche bzw. gemeinnützige Sammler – die strengen Maßstäbe der straßenrechtlichen Rechtsprechung bislang einen Prüfungsrahmen bilden, in dem weder abfallwirtschaftliche Gesichtspunkte noch das Ziel, Textilien möglichst nachhaltig im Kreislauf zu halten, Berücksichtigung finden.

Die Autorinnen sind Rechtsanwältinnen der Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte, Köln.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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