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Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung

Christian A. Mayer


Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein beliebtes Instrument des europäischen Umweltrechts, das Verantwortungsketten immer weiter ausdehnt. In vielen jüngeren europäischen Gesetzgebungsvorhaben – jüngst beispielsweise der Batterieverordnung – bildet es einen maßgeblichen Baustein der Zusammensetzung des Regelwerks. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit dem Regelungsregime der erweiterten Herstellerverantwortung konfrontiert. Für die Umsetzung der europäischen Vorgaben wählt er eine Fondslösung, die Hersteller zur Kostenverantwortung ziehen soll. Dieser Ansatz sieht sich jedoch erheblichen europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Kritikpunkten ausgesetzt. Dieser Beitrag1 stellt die Inhalte der deutschen Umsetzung dar, befasst sich mit den Mängeln der Ausgestaltung und prüft die These der Annahme einer zukunftsfähigen Präzendenzregulierung unter Aufzeigen von Rechtsschutzmöglichkeiten.

Christian A. Mayer ist Rechtsanwalt und Partner bei Noerr PartGmbB in München.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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