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Zum Geltungsbereich des § 9 Abs. 9 ElektroG



Zugleich Erwiderung auf Oexle/Janke, AbfallR 2013, 74 ff., sowie Anmerkung zu VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2012 – 17 L 1720/12

I. Einleitung Mit seinem Beschluss vom 19.11.2012 – 17 L 1720/12 – hat das VG Düsseldorf eine bereits zuvor begonnene Diskussion über den Geltungs- und Anwendungsbereich der Vorschrift des § 9 Abs. 9 ElektroG forciert. Der Düsseldorfer Beschluss gehört zu einer ganzen Reihe jünge

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