- Jahrgang 2 (2003), Ausgabe 1
- Vol. 2 (2003), Nr. 1
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Zum 1. 5. 2002 wurde die Altölverordnung von 1987 grundlegend novelliert. Dadurch wurden die §§ 5 a und 5 b des Abfallgesetzes von 1986, die gemäß § 64 Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz bis zum In-Kraft-Treten der neuen Altölverordnung weiter gegolten hatten, abgelöst. Zugleich wurde die Altöldefinition geändert. Sie erfasst nun nicht mehr die herkömmlich als Sandfangrückstände und Ölabscheiderinhalte bezeichneten Öl-/Wassergemische. Damit unterliegen diese