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Die eigentumsrechtliche Zuordnung von Sekundärrohstoffen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht

Walter Frenz


gen zur Untersagung bzw. Stilllegung der Anlage führen würde. – Im Ergebnis handelt es sich bei den vom BMU angedachten Kontrollwerten damit nicht um eine neue Wertekategorie, sondern um Quasi-Grenzwerte, bei denen nicht ausgeschlossen wäre, dass sie auch eine strafrechtliche Missbilligung nach sich ziehen. I. Auffassung der Kommission Prototyp des Systembetreibers im Rahmen der Produktverantwortung ist das Duale System Deutschland (DSD). Fü

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(e.g. A | 000123 | 01)

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