- Jahrgang 10 (2011), Ausgabe 5
- Vol. 10 (2011), Nr. 5
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- Seiten 238 - 243
- pp. 238 - 243
Die gerichtliche Durchsetzung der Abstimmung und des Anspruchs auf Mitbenutzung
I. Die Abstimmung Der Begriff der Abstimmung wird im KrW-/AbfG nicht definiert und ausschließlich in einem anderen Zusammenhang verwendet.3 Auch der VerpackV ist keine Legaldefinition zu entnehmen. Nach § 6 Abs. 4 VerpackV ist ein System abzustimmen auf vorhandene Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), in deren Bereich es eingerichtet wird (Satz 1). Die Abstimmung ist Voraussetzung für die Systemfeststellung (Satz 2) und hat