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Die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen (EBS) unter besonderer Berücksichtigung des grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Verkehrs und der Steuerentlastung

Christian Suhl


Durch die Änderung des Energiesteuergesetzes (EnergiesteuerG) zum 1.4.20111 und die Neufassung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergiesteuerDV) zum 30.9.20112 ist nunmehr klargestellt, dass aus Abfällen hergestellte Ersatzbrennstoffe (EBS)3 in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der Energiesteuer unterfallen. EBS spielen als Substitut für fossile Energieträger nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Erwägungen eine immer größere Rolle,4 so dass zu erwarten i

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(e.g. A | 000123 | 01)

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