- Jahrgang 13 (2014), Ausgabe 1
- Vol. 13 (2014), Nr. 1
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Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie – Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen
Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie – Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen FürdieBetreiber immissionsschutzrechtlichgenehmigungsbedürftiger Anlagen enthalten die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG1 verbindlicheVorgaben für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der betreffendenAnlagen. Inspezifischen Grundpflichten, aber auch in Ausprägungen des allgemeinen Vorsorgegrundsatzes werden den Anlagenbetreib