Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie – Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen journal article Dr. Lutz Krahnefeld und Dr. Ruben Conzelmann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 13 (2014), Issue 1, Page 2 - 11 Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie – Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen FürdieBetreiber immissionsschutzrechtlichgenehmigungsbedürftiger Anlagen enthalten die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG1 verbindlicheVorgaben für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der betreffendenAnlagen. Inspezifischen Grundpflichten, aber auch in Ausprägungen des allgemeinen Vorsorgegrundsatzes werden den Anlagenbetreib
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer