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EuGH bestätigt Geltung der WEEE-Richtlinie für elektrische Gebäudeausrüstung

Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.7.2015 – Rs.C-369/14 („Torantriebe“)

Moritz Grunow, Katerina-Maria Pohar


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals zu dem sachlichen Geltungsbereich der Elektro-Altgeräte-Richtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) Stellung genommen, die hierzulande durch das kürzlich novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt wird. Anlass war die Vorlage eines deutschen Zivilgerichts, das in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Herstellern von elektrischen Garagentorantrieben über den Weg der Vorabentscheidung die Klärung der Frage ersuchte, ob derartige Produkte unter die WEEE-Richtlinie fallen oder nicht. Wesentliche Aussagen, die der EuGH hierzu in seiner Entscheidung vom 16.7.2015 trifft, können für elektrische Gebäudeausrüstung insgesamt Geltung beanspruchen.

Der Autor ist Rechtsanwalt in der Sozietät Heinemann & Partner, Essen. Die Autorin absolviert als Diplom-Juristin einen LL.M-Studiengang zum Wirtschafts- und Steuerrecht an der RUB und war zum Zeitpunkt der Konzeption des Beitrags als Praktikantin bei der LUTHER LLP in Singapur tätig.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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