EuGH bestätigt Geltung der WEEE-Richtlinie für elektrische Gebäudeausrüstung journal article Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.7.2015 – Rs.C-369/14 („Torantriebe“) Moritz Grunow, Katerina-Maria Pohar Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 15 (2016), Issue 1, Page 51 - 56 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals zu dem sachlichen Geltungsbereich der Elektro-Altgeräte-Richtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) Stellung genommen, die hierzulande durch das kürzlich novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt wird. Anlass war die Vorlage eines deutschen Zivilgerichts, das in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Herstellern von elektrischen Garagentorantrieben über den Weg der Vorabentscheidung die Klärung der Frage ersuchte, ob derartige Produkte unter die WEEE-Richtlinie fallen oder nicht. Wesentliche Aussagen, die der EuGH hierzu in seiner Entscheidung vom 16.7.2015 trifft, können für elektrische Gebäudeausrüstung insgesamt Geltung beanspruchen.
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch