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Teilkonkretisierung von HP14 („ökotoxisch“) – Folgen für die Abfalleinstufung

Olaf Kropp
Keywords: Abfalleinstufung, ökotoxisch, Konzentrationsgrenzwerte, Ozonschicht, aquatische Umwelt, HBCD


Am 4.7.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/997 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die gefahrenrelevante Eigenschaft HP14 ‚ökotoxisch‘“ in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 5.7.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten (Art. 2). Zu diesem Stichtag wurde in Anhang III der AbfRL 2008/98/EG die Eigenschaft HP14 in Bezug auf Gefahren für die Ozonschicht und die aquatische Umwelt durch die Festlegung von Konzentrationsgrenzen konkretisiert (Art. 1). Dies hat Konsequenzen für die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.

Der Autor ist Geschäftsführer der SAM Sonderabfall-Manage­ment-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH und Lei­ter der Geschäfts­­stelle der Arbeitsgemeinschaft der Son­derabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS).

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