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Abfallwirtschaftlich relevante Aspekte der europäischen Verordnung über persistente organische Schadstoffe journal article

Ariane Blaschey

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 3, Page 155 - 161

In der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-VO) sind derzeit 25 persistente organische Schadstoffe (POPs) benannt, die eine sehr hohe Gesundheits- und Umweltrelevanz haben. Die Verordnung bestimmt, dass Abfälle, die diese Schadstoffe in definierter Höhe aufweisen, so entsorgt werden müssen, dass die POPs zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Der Erkennung dieser POP-haltigen Abfälle muss künftig mehr Augenmerk gewidmet werden als bislang, damit die Schadstoffe so vollständig wie möglich aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Um ausreichende Entsorgungssicherheit zu haben, sind die internationalen Prozesse, in denen die POPs identifiziert werden, mittel- und langfristig durch alle Abfallwirtschaftsbeteiligten zu beobachten.


Rechtsfragen der Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle journal article

Martin Dippel, Kriemhild Ottensmeier

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 4, Page 186 - 192

In den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres wurde die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle für viele Bau- und Abbruchunternehmer zur scheinbar unlösbaren Aufgabe. Die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährliche Abfälle hatte zur Folge, dass Polystyrol-Dämmstoffe nicht mehr in gewöhnlichen Anlagen behandelt oder verbrannt werden konnten. Der folgende Entsorgungsengpass trieb die Preise für die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle in ungeahnte Höhen. Es wurde befürchtet, dass Bauherren mit Mehrkosten von bis zu 240 Mio. € belastet werden würden. Mitte Dezember 2016 reagierten Bundesrat und -kabinett und beschlossen ein einjähriges HBCD-„Moratorium“, das die europarechtlich nicht zwingend vorgegebene Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährliche Abfälle zwischenzeitlich außer Kraft setzte. Mittlerweile hat das Bundeskabinett zur dauerhaften Lösung der HBCD-Problematik eine Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen. Durch sie werden HBCD-haltige Abfälle wieder als nicht gefährliche Abfälle eingestuft. Diese rechtliche Entwicklung ist ein Lehrstück für eine zunächst misslungene Regelungstechnik, zeigt aber auch, dass rechtliche Fehlentwicklungen (sogar sehr zügig) korrigierbar sind, wenn der Leidensdruck zu groß wird.


Teilkonkretisierung von HP14 („ökotoxisch“) – Folgen für die Abfalleinstufung journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 5, Page 267 - 275

Am 4.7.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/997 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die gefahrenrelevante Eigenschaft HP14 ‚ökotoxisch‘“ in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 5.7.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten (Art. 2). Zu diesem Stichtag wurde in Anhang III der AbfRL 2008/98/EG die Eigenschaft HP14 in Bezug auf Gefahren für die Ozonschicht und die aquatische Umwelt durch die Festlegung von Konzentrationsgrenzen konkretisiert (Art. 1). Dies hat Konsequenzen für die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.

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