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Rechtliche Rahmenbedingungen beim Rückbau kerntechnischer Anlagen

Bergversatz als langzeitsichere Alternative zur Deponierung von „Stilllegungsabfällen“

Andrea Versteyl, Moritz Grunow


Mit dem beschlossenen sukzessiven Abbau der Kernkraftwerke zeigen sich bereits jetzt Entsorgungsengpässe für die Abbruchmassen und generelle Akzeptanzdefizite in der Bevölkerung und Politik. Der überwiegende Teil dieser Abfälle ist aus radiologischer Sicht unbedenklich und kann, vorbehaltlich einer Freigabe (sog. „Freimessung“) gemäß der Strahlenschutzverordnung, nach den Vorgaben des Abfallrechts entsorgt werden. Als gängige, im Atom- und Strahlenschutzrecht angelegte, Entsorgungsoptionen für eingeschränkt freigegebene Abfälle kommen die Deponierung (übertägig und ggf. untertägig) und die Verbrennung infrage. Der Beitrag zeigt auf, dass auch der Bergversatz eine langzeitsichere und gegenüber der Deponierung gleichwertige Entsorgung gewährleistet.

Andrea Versteyl Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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