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Kostenpflicht der Hersteller für Zigarettenkippen und To-go-Verpackungen (Teil1) Journal Artikel

Grundlagen für die Umsetzung der Erweiterten Herstellerveranwortung nach Art.8 der EU-Kunststoffrichtlinie

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 2, Seite 72 - 83

Wer zahlt für die weggeworfenen Zigarettenkippen und sog. To-go-Verpackungen wie Tüten und Getränkebecher – der Staat oder die Hersteller? Können auf Letztere die öffentlichen Kosten umgelegt werden? Die aktuelle EU-KunststoffRL zielt auf die umfassende Kostenbelastung der Hersteller für die öffentlichen Sammlungs-, Behandlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Nur diese Sicht entspricht dem Verursacherprinzip i.V.m. dem Beihilfenverbot. Nationales Vorbild ist die Überwälzung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga nach dem Bremer Modell.


Abfälle als Brennstoffe nach dem BEHG? (Teil 1) Journal Artikel

Emissionshandels-, Energiesteuer-, Abfall- und Finanzverfassungsrecht

Walter Frenz, Alexander Schink, Julian Ley

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 4, Seite 166 - 179

Sind auch Abfälle Teil des Brennstoffemissionshandels nach dem BEHG bzw. sollen sie dies werden? Darüber ist eine intensive Diskussion entbrannt, die es auf die rechtlichen Grundlagen sowohl des BEHG als auch des Energiesteuerrechts ebenso wie des Abfallrechts einschließlich der neuen EU-Perspektiven durch das Aktionspaket Kreislaufwirtschaft und den Green Deal zurückzuführen gilt. Zunächst werden die emissionshandel- und energiesteuerrechtlichen Fragen aufgezeigt sowie die Finanzverfassungskonformität behandelt.



Bergbaueigene und bergbaufremde Abfälle im Vergleich Journal Artikel

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 17 (2018), Ausgabe 4, Seite 186 - 191

Nach Aufzeigen der Grundlagen in Form des verschachtelten Rechtsregimes nach Berg- und Abfallrecht sowie des Abfallbegriffs geht es nun um eine Gegenüberstellung der rechtlichen Regeln für unmittelbar im Bergbau anfallende Abfälle und für solche von außerhalb kommende, wofür dann das EuGH-Urteil vom 28.7.2016 heranzuziehen ist.



Mitbenutzungsentgelt für kommunale PPK-Sammlung – nur behälter- oder auch fahrzeugbezogen? Journal Artikel

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 17 (2018), Ausgabe 2, Seite 56 - 66

Die Frage der Höhe des Entgelts für die Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung durch die dualen Systeme ist ein Dauerbrenner. Angesichts der Regelung des § 22 Abs. 4 VerpackG fragt sich: Ist dieses Entgelt behälter- oder auch fahrzeugbezogen zu bestimmen? Sowohl die Norm selbst als auch die Gebührengrundsätze und vor allem der unionsrechtliche Hintergrund erfordern eine behälterbezogene Sichtweise ohne Berücksichtigung der Verpressung im LKW.



Abfallrahmenvereinbarungen Journal Artikel

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 16 (2017), Ausgabe 5, Seite 275 - 281

Rahmenvereinbarungen bieten sich im Abfallbereich besonders an: Es erfolgt eine Vorfestlegung auf bestimmte Unternehmen, denen der öffentliche Auftraggeber immer wieder Einzelaufträge erteilen kann. Er weiß, was (besser wen) er hat, und kann regelmäßig anfallende Leistungen wie Sammlungen, Entsorgungsvorgänge etc. an einen bestimmten Pool vorausgewählter Unternehmen vergeben, muss sich aber noch nicht im Detail festlegen. Gleichwohl muss er den Grundsatz der klaren und eindeutigen Ausschreibung wahren. Inwieweit muss er also Menge und Preis bereits im Vorhinein bestimmen? Der Teufel steckt im Detail. Grundsätzlich umstritten ist, ob schon ein Auftrag i.S.d. Vergaberechts vorliegt.


Innovationspartnerschaften bei Entsorgungsaufträgen Journal Artikel

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 16 (2017), Ausgabe 6, Seite 300 - 305

Neben Rahmenvereinbarungen bieten sich im Entsorgungsbereich auch Innovationspartnerschaften an. Sie wurden mit der Vergaberechtsnovelle neu eingeführt und ermöglichen Innovationen etwa im Anlagenbau oder in der Entsorgungslogistik, ohne dass Entwicklungs- und Durchführungsphase zu trennen sind. Damit ist eine langfristige Zusammenarbeit möglich, die gerade in der Abfallentsorgung große Bedeutung hat, wenn es um innovative Lösungen geht.


Erforderlichkeit der Überlassung und Andienung gefährlicher Abfälle nach §17 Abs. 4 KrWG im Spiegel aktueller Judikatur Journal Artikel

BVerwG vom 30.6.2016, EuGH vom 19.10.2016 und BVerfG vom 6.12.2016

Walter Frenz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 16 (2017), Ausgabe 3, Seite 163 - 170

Die Zulässigkeit von Andienungs- und Überlassungspflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde schon früher kritisch gesehen. Ist sie durch die Urteile des BVerwG vom 30.6.2016 zu § 17 Abs. 3 KrWG und des EuGH vom 19.10.2016 zur EU-Warenverkehrsfreiheit noch strenger zu prüfen? Bedarf es damit endgültig einer strikten Erforderlichkeitskontrolle? Ebnet gar das Urteil des BVerfG zum Atomausstieg vom 6.12.2016 den Weg für weitere Restriktionen, indem die Entsorgung gefährlicher Abfälle als Hochrisikotechnologie zu betrachten ist?