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Die Zentrale Stelle nach dem Verpackungsgesetz – Hintergründe und Ausgestaltung journal article

Gunda Rachut

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 15 (2016), Issue 6, Page 305 - 313

Die Verpackungsentsorgung über eine duale Entsorgungsschiene hat seit der Implementierung im Jahr 1991 viele Learnings mit sich gebracht: vom Monopol bis zu aktuell zehn Systembetreibern, von Skandalen bis zu dem großen Wirtschaftszweig der Verpackungsentsorgung. Bereits im Planspiel des Umweltbundesamtes zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung wurde deutlich, dass die Finanzierung der Verpackungsentsorgung durch Lücken im Gesetz unsicher ist. Weiterhin schwierig ist der Finanzierungsmechanismus zur Aufteilung der Kosten unter den Systembetreibern, da dies in Teilen ohne hoheitliche Regelsetzung erfolgt und somit auch die Überprüfung nicht immer transparent und nachvollziehbar gestaltet ist. Die Zentrale Stelle wurde somit im Planspiel als Lösungsmöglichkeit präferiert, wenngleich die Aufgaben und die Ausgestaltung strittig waren. Der Gesetzgeber hat sich, analog zur Stiftung elektro-altgeräte register für eine beliehene Stiftung entschieden, die durch die Hersteller und Vertreiber selbst aufgebaut wird. Die Verbände Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffe (IK) und Markenverband haben bereits im Planspiel zugesagt, dass sie den Aufbau übernehmen. Sie haben entsprechend im Jahr 2015 eine Projektgesellschaft gegründet, die zunächst darlehensfinanziert den Aufbau dieser Zentralen Stelle übernimmt. Die Zentrale Stelle ist in den §§ 24 ff. VerpackG-E geregelt. Die Aufgaben der Zentralen Stelle spiegeln relativ exakt die Forderungen der Wirtschaft wider, um die Finanzierung der Verpackungsentsorgung nachhaltig zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen zu beenden. Die Konstruktion der Stiftung eröffnet die Möglichkeit, die Umsetzung schlank und unbürokratisch zu gestalten.

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