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Die ehemalige Altölabgabe als Grundmodell für zukünftige Sonderabgaben auf Ressourcen journal article

Ralf Ramin

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 18 (2019), Issue 3, Page 141 - 156

Vor 50 Jahren trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz – AltölG) in Kraft. Inhalt des Gesetzes war ein Abgaben-Zuschuss-System, mit dem die Erwerberinnen und Erwerber von Mineralölen gekoppelt an die Mineralölsteuer eine zusätzliche Abgabe (sog. Altölabgabe) zu leisten hatten, mit der die finanziellen Mittel eines Rückstellungsfonds zur Altölentsorgung gesichert wurden. Für das Einsammeln und Verwalten der finanziellen Mittel war seinerzeit das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW) verantwortlich. Auch wenn die Altölabgabe aufgrund seinerzeit weit verbreiteter PCB-/PCT-Kontamination von unter das Gesetz fallenden Altölen unrentabel war und dadurch bereits vor 30 Jahren wieder abgeschafft wurde, stellt das durch die Altölabgabe Ende der 1960er-Jahre entwickelte System möglicherweise einen Prototypen einer Ressourcenabgabe dar, der vom Modell her für eventuell zukünftig einzuführende Rohstoffabgaben von Interesse sein könnte. Mit der Darstellung des Grundmodells sowie der Bewertung der Rechtmäßigkeit einer auf dem „Prototypen“ basierenden Abgabe auf Rohstoffe nach dem Bundesverfassungsrecht sowie nach dem Europarecht soll dazu beitragen, die Diskussion über die Notwendigkeit sowie die politische und rechtliche Durchführbarkeit von Ressourcenschonung mithilfe von indirekter Verhaltenssteuerung wieder ins Bewusstsein zu rufen und anzuregen.


Umgang mit Altölen in Deutschland journal article

Ralf Ramin

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 5 (2006), Issue 5, Page 13

I. Einleitung „Altöl“ als einen ganz besonderen Saft zu bezeichnen1, auf diese Idee wird man ohne die intensive rechtswissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Stoff2 nicht kommen. Als Altstoff der aus Rohölen gewonnenen Gebrauchsöle birgt Altöl selbstverständlich diverse, über die der „jungfräulichen“ Stoffe und Stoffkomplexe hinausgehende Gefahren, die es von Mensch und Natur abzuwehren gilt. Demzufolge ist der diffizile Umgang mit Altölen in den R

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