Der Koalitionsvertrag als Bindeglied zwischen Europäischer Kreislaufwirtschaftspolitik und Aufgaben für Kommunen und kommunale Unternehmen Journal Artikel Linda Wagner, Günther Langer Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 21 (2022), Ausgabe 1, Seite 48 - 52 Die Ampelkoalition veröffentlichte am 24.11.2021 unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihren Koalitionsvertrag für die nächsten vier Jahre. Er enthält verschiedene Aussagen zur Kreislaufwirtschaft, mit denen die Vorhaben der EU-Kommission aufgegriffen und umgesetzt werden sollen. Die geplanten Vorhaben im Koalitionsvertrag werden Auswirkungen auf den Aufgabenbereich der Kommunen und das Geschäftsmodell der kommunalen Unternehmen haben. Sie sollen die Abfallmenge in Deutschland massiv senken und den Recyclateinsatz verbessern. Damit will die Ampelkoalition die Vorgaben des europäischen Green Deals in Deutschland umsetzen. Die neue Bundesregierung geht damit über das am 29.10.2020 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz hinaus, mit dem die alte Bundesregierung die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union umsetzen wollte.
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch