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Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zum Abfallrecht journal article

Jens Tobias Gruber

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 4, Page 208 - 215

Gewerbliche Sammlungen im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 KrWG stellen nicht den einzigen, jedoch nach wie vor einen bedeutsamen Gegenstand der aktuell veröffentlichten Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht dar. Die beiden Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.6.2016 haben daran allenfalls vorübergehend etwas geändert. Während die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte offensichtlich zunächst abgewartet haben, bis das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungsgründe seiner vorgenannten Urteile veröffentlicht hatte, sind in der Folgezeit dieser Veröffentlichungen wieder Entscheidungen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zu gewerblichen Sammlungen ergangen. Diese Entscheidungen setzen sich zudem mit einzelnen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts auseinander – und interpretieren diese teils unterschiedlich. Dies gilt insbesondere für die vom Bundesverwaltungsgericht angenommene „Irrelevanzschwelle“ und die rechnerische Ermittlung des Erreichens/Überschreitens dieser Schwelle im Einzelnen. Einige dieser Entscheidungen sind exemplarisch Gegenstand des vorliegenden Beitrags. Aber auch jenseits des Rechts der gewerblichen Sammlungen sind in der letzten Zeit diverse abfallrechtliche Entscheidungen ergangen. Eine Auswahl wird im Rahmen des vorliegenden Beitrags vorgestellt. Hierbei handelt es sich um höchstrichterliche Entscheidungen zu Klärschlamm aus Kleinkläranlagen, zu Abfällen in Tongruben und um weitere ausgewählte Entscheidungen etwa des EuGH und des OVG Münster mit abfallrechtlichen Bezügen.


BVerwG konkretisiert die erforderliche Irrelevanzschwelle und bestätigt dabei den besonderen Schutz hochwertiger kommunaler Erfassungssysteme journal article

Anmerkungen zu BVerwG, Urteil vom 11.7.2017 – 7 C 35.15 und 7 C 36.15

Lorenz Frank, Oliver Schwarz

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 6, Page 321 - 323

Etwa ein Jahr nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30.6.2016, in denen das Gericht erstmalig Stellung zu der bis dahin kontrovers diskutierten Rechtsfrage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Entsorgungsstrukturen durch gewerbliche Sammlungen nahm, hatte der zuständige 7. Senat nunmehr Gelegenheit, zwei Berufungsurteile des Oberverwaltungsgerichts Münster, welche die Rechtsmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegen gewerbliche Sammlungen von Alttextilien zum Gegenstand hatten, auf die Vereinbarkeit mit Bundes- und Europarecht zu überprüfen. Hierbei wurden die maßgeblichen materiellen Kriterien für das Vorliegen einer Gefährdungs- und Beeinträchtigungslage im Sinne von § 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 KrWG nochmals konkretisiert.

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