Der Vollzug der neuen Gewerbeabfallverordnung journal article Peter Queitsch Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 5, Page 249 - 255 Die am 1.8.2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung wirft in der Praxis eine Vielzahl von neuen Rechtsfragen auf. Insbesondere die in § 3 Abs. 3 und 4 Abs. 5 GewAbfV neu eingeführten Dokumentationspflichten der gewerblichen Abfallbesitzer/-erzeuger führen in der Praxis zu Verunsicherungen. Grundsätzlich hat die neue Gewerbeabfallverordnung das Ziel die in § 6 Abs. 1 KrWG europarechtlich vorgegebene fünfstufige Abfallhierachie zu befördern und vor allem die stoffliche Verwertung von Abfällen voranzubringen. In diesem Zusammenhang sind die Dokumentationspflichten umso geringer, je mehr der gewerbliche Abfallbesitzer/-erzeuger eine getrennte Sammlung von verwertbaren Abfällen in einer Art und Weise vornimmt, wie diese bereits seit Jahrzehnten in den privaten Haushaltungen praktiziert wird.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer