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Der Entwurf der „Mantelverordnung“ – Schafft der Verordnungsgeber den großen Wurf, oder verhebt er sich? journal article

Thorsten Attendorn

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 10 (2011), Issue 6, Page 283 - 290

Seit dem „Tongrubenurteil II“ des BVerwG aus dem Jahre 2005 arbeitet die Bundesregierung an dem Projekt, die Verwertung von (insb. mineralischen) Abfällen in Verfüllungen, Landschafts- und technischen Bauwerken einheitlich zu regeln. Die Regelung soll rechtsförmlich erfolgen und die – in den Bundesländern häufig durch Erlass eingeführten – Regelwerke der LAGA und ihrer Schwestergremien ablösen. Und sie soll rechtsgebietsübergreifend erfolgen, also den „großen Wurf“ wasser-, b


Anwendbarkeit des Bodenschutzrechts auf die Herstellung und Verfüllung untertägiger Hohlräume während und nach Beendigung der Bergaufsicht journal article

Thorsten Attendorn

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 7 (2008), Issue 3, Page 13

ums zur Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung gerade ausgeschlossen wird.74 Für Abfallexporte kann daraus daher kein Hindernis mehr hergeleitet werden. Weil jedoch der Abfallbegriff des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes dem europäischen der Abfallrahmenrichtlinie entsprechen soll und muss, stellt sich die Frage nach der Haltbarkeit des Heizwertkriteriums auf nationaler Ebene. Grundlegend ist das Vorrangverhältnis zugunsten der Verwertung, auf das


Verwertungsverordnungen des Bundes – Erste Gedanken zum Arbeitsentwurf der Verordnung zur Änderung der BBodSchV journal article

Thorsten Attendorn

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 7 (2008), Issue 1, Page 4

des 3. Senats. Die neue Rechtsprechung des 7. und des 10. Senats dient zwar den fiskalischen Interessen der ÖRE, ist aber mit dem Gesetz unvereinbar, wie der 3. Senat seinerzeit ausdrücklich und zutreffend festgestellt hat. Für die der neueren Rechtsprechung zugrundeliegende „Abgrenzungstheorie“, die die Grundpflicht des Abfallbesitzer und damit seine Berechtigung zur Abfallverwertung davon abhängig macht, dass die bei ihm angefallenen und zu entsorgenden


Wasser- und bodenschutzrechtliche Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen nach dem Tongrubenurteil II journal article

Thorsten Attendorn

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 5 (2006), Issue 4, Page 9

Die Verfüllung von Abgrabungen ist abfallwirtschaftlich von großer Bedeutung. Jährlich werden ca. 170 Mio. t (ein Anteil von etwa drei Viertel der bundesdeutschen Bauabfälle) Erdaushub, Bauschutt, Straßenbaubruch und andere mineralische Abfälle in Tagebaue verbracht, um dort das durch den Abbau entstandene Massendefizit zu beseitigen. Das „Tongrubenurteil II“1 des BVerwG hat nun eine intensive Diskussion über die Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabu


Die Abfallablagerung in Tagebauen als bergrechtliche Wiedernutzbarmachung journal article

Thorsten Attendorn

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 4 (2005), Issue 5, Page 9

I. Einleitung In seinem „Tongrubenurteil II“1 hat das BVerwG entschieden, dass die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen im Regelfall ein Verwertungsvorgang ist. Daraus folgt, dass solche Maßnahmen der Zulassung nicht nach dem KrW-/AbfG, sondern nach dem BBergG bedürfen. Dieses Urteil setzt langwierigen Meinungsverschiedenheiten der Instanzgerichte im Sinne der bis dahin herrschenden Tendenz ein Ende (s. u

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