Öffentliches Preisrecht und Abfallgebühren journal article Christoph Brüning Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 14 (2015), Issue 1, Page 2 - 10 Die Verwertung oder Beseitigung der Abfälle aus privaten Haushaltungen und der Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen obliegt gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 KrWG den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Nach den Abfallgesetzen der Länder wird diese Aufgabe den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung überantwortet. Die danach verpflichteten Kommunen können – müssen aber keineswegs – die Aufgabe in Eigenregie oder unter Errichtung öffentlich-rechtlicher Unternehmensträger erfüllen und vom Anschlussnehmer der öffentlichen Einrichtung öffentlich-rechtliche Abgaben (Benutzungsgebühren) erheben. Über die Zulässigkeit dieser Gegenleistungen entscheiden die Kommunalabgabengesetze der Länder, die primär auf die Kosten der Leistungserbringung rekurrieren. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Gebührenfähigkeit von preisrechtlich kalkulierten Fremdleistungsentgelten einschließlich etwaiger Gewinnzuschläge.
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch