Die Strafrechtliche Haftung des Betriebsbeauftragten journal article Claudia Bergmeier Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 2 (2003), Issue 3, Page 7 die Deponieklasse III bzw. nach § 3 Abs. 2 Satz 1 DepV für die Deponieklassen I und II für die Errichtung des Basisabdichtungssystems eröffnet werden35. Mit der Formulierung „Die Ziele.. werden auch erreicht, wenn. . . “ bzw. „Der . . .bezweckte Schutz des Bodens und des Grundwassers wird auch erreicht, wenn. . . “ stellt die Deponieverordnung die im Anhang 3 der Verordnung beschriebenen Abdichtungssysteme den in den Verwaltungsvorschriften beschriebenen System
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer