Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie – Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen Journal Artikel Dr. Lutz Krahnefeld und Dr. Ruben Conzelmann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 13 (2014), Ausgabe 1, Seite 2 - 11 Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie – Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen FürdieBetreiber immissionsschutzrechtlichgenehmigungsbedürftiger Anlagen enthalten die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG1 verbindlicheVorgaben für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der betreffendenAnlagen. Inspezifischen Grundpflichten, aber auch in Ausprägungen des allgemeinen Vorsorgegrundsatzes werden den Anlagenbetreib
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